Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12e SBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Der Herausgeber dieses Portals ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12e SBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.voelklinger-huette.org
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Die Website des Weltkulturerbes Völklinger Hütte unter www.voelklinger-huette.org ist teilweise vereinbar mit dem SBGG. Im Rahmen des BITV-Selbsttests wurde jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit nach den Anforderungen BITV 2.0 als auch die Kriterien der Stufe AAA der WCAG 2.1 gewährleistet. Das Weltkulturerbe arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Website www.voelklinger-huette.org entspricht – soweit möglich – den Verordnungen zur Barrierefreiheit.
Diese Inhalte sind nicht immer barrierefrei:
• PDF-Dateien
Die Formulare zu Foto- und Filmaufnahmen in „Hinweise zum Filmen & Fotografieren“.
• Videoaufnahmen die als Link von anderen Anbietern übernommen wurden sind teilweise nicht barrierefrei.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16.11.2023 erstellt. Aktualisierung am ……..
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Weltkulturerbe Völklinger Hütte
Rathausstraße 75-79
66333 Völklingen
Tel.: +49 (0)6898 9 100100
mail@voelklinger-huette.org
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter Behindertenpolitik oder telefonisch/ per Mail bei dem Referat Sozialpolitik, Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben.
Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.
2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen. Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland