Hausordnung

Die Völklinger Hütte in Rotes Licht getaucht
Copyright: Weltkulturerbe Völklinger Hütte | Oliver Dietze

Rules & Regulations | Regeln für Besucher

Mit Aufenthalt auf unserem Betriebsgelände (Bezahlbereich und externer Bereich wie Biergarten und Besucherparkplatz) erkennen Sie diese Hausordnung als verbindlich an:

1 Zutrittsbestimmungen

(1) Kinder unter 14 Jahren ist der Zutritt zum Betriebsgelände nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet.

(2) Das Mitführen von Tieren auf dem Betriebsgelände ist - mit Ausnahme des externen Bereichs - untersagt. Assistenzhunde sind davon selbstverständlich ausgenommen.

(3) Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) ist auf dem Betriebsgelände verboten. Das Mitführen von Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Rollschuhen, Schlitten etc. sowie das Mitführen von Schirmen, Gepäckstücken und Taschen mit einem Umfang von mehr als 20x30 cm ist auf dem Betriebsgelände - mit Ausnahme des externen Bereichs - ebenfalls nicht gestattet. Kleinere Gegenstände können in unseren Schließfächern neben der Kasse sicher verwahrt werden.

(4) Auf Verlangen ist Einsicht in mitgebrachte Taschen und Behälter zu gewähren. Bei Verweigerung der Einsicht kann der Zutritt untersagt werden.

2 Sicherheitsbestimmungen

(1) Das Weltkulturerbe Völklinger Hütte ist eine ehemalige Industrieanlage mit gewachsenen Strukturen, die ursprünglich nicht für Besuchende gedacht waren. Trotz regelmäßiger Kontrollen und Schutzvorkehrungen lässt sich deshalb keine absolute Verkehrssicherheit in den Gebäuden sowie auf Wegen, Treppen und Plätzen erzielen. Das gilt vermehrt bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, Schneefall o. ä.) und im Umfeld von baulichen Maßnahmen einschließlich des damit verbundenen Baustellenverkehrs. Das Betriebsgelände ist nur teilweise barrierefrei. Es erfolgt kein oder nur ein eingeschränkter Winterdienst.

(2) Besuchende bitten wir deshalb, im Betriebsgelände die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen, rutscharmes geschlossenes Schuhwerk zu tragen, schnelles Gehen und Laufen zu unterlassen und vorhandene Handläufe zu benutzen. Achten Sie von sich aus auf Schlaglöcher, mögliche Unebenheiten sowie Stolperkanten und seien Sie auf Treppen besonders achtsam. Bewegen Sie sich als Nutzer/Nutzerin eines Rollstuhls oder einer Gehhilfe mit großer Vorsicht. Halten Sie sich nicht in betrunkenem oder berauschtem Zustand auf dem Betriebsgelände auf.

(3) Als Besuchende dürfen Sie die Wege nicht verlassen. Sicherheitsgitter, Absperrungen, Zäune und Mauern dürfen keinesfalls überklettert werden, da andernfalls Lebensgefahr besteht. Besonders gekennzeichnete Betriebs- und Personalwege dürfen ebenfalls nicht betreten werden. Darüber hinaus besteht in Teilen der Anlage Helmpflicht. Der Zutritt zu diesem gesondert gekennzeichneten Bereich ist nur mit einem Helm erlaubt, den Sie an der Helmstation erhalten. Das Besteigen von Maschinen und Exponaten ist nicht gestattet. Das Abbrennen offener Feuer (dazu zählen auch Grillfeuer und pyrotechnische Gegenstände) ist nicht erlaubt. Hinweisschilder sind zu beachten und Rettungswege freizuhalten.

(4) Erwachsene Aufsichtspersonen haben beim Besuch mit minderjährigen Kindern ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Insbesondere haben sie darauf zu achten, dass diese sich an die Hausordnung halten und sich jederzeit innerhalb der errichteten Absperrungen und Wegeführungen bewegen. Andernfalls besteht Lebensgefahr.

3 Verhaltensregeln

(1) Wir wollen allen Besuchenden einen unbeschwerten Aufenthalt ermöglichen. Deshalb bitten wir Sie, Rücksicht zu nehmen und andere nicht zu belästigen oder zu gefährden. Müll ist in die dafür vorgesehenen Abfalleimer zu entsorgen. Das Tragen von angemessener Kleidung ist erforderlich. Mutwilliges Lärmen und lautstarke Musik sind zu unterlassen. Der Konsum von Cannabis und anderen Drogen ist auf dem gesamten Betriebsgelände verboten.

(2) Das Weltkulturerbe steht unter Denkmalschutz. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass Sie mitgebrachte Speisen und Getränke nur in den ausgewiesenen Picknick- und Ruhebereichen zu sich nehmen dürfen. Das Rauchen auf dem Betriebsgelände ist nur im Picknickbereich am Hochofenplatz gestattet. Der Besucherparkplatz ist von diesen Einschränkungen ausgenommen. Das Rauchen im Freien im Biergarten ist zulässig, soweit es nicht von unserem/r Pächter:in auf bestimmte Bereiche beschränkt wird.

(3) Soweit Ihnen für den Besuch auf dem Gelände des Weltkulturerbes ein Audio- bzw. Mediaguide ausgehändigt wurde, sind Sie zur Rückgabe des Gerätes vor dem Verlassen des Geländes verpflichtet. Ausgehändigte Geräte sind sorgsam zu behandeln; Bei Fragen zur Bedienung ist das Personal bei der Geräteausgabe zu kontaktieren.

4 Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften für alle Schäden, die auf eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung unsererseits zurückzuführen sind. Darüber hinaus haften wir für vorhersehbare und typische Schäden bei schuldhafter Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen. Unabhängig davon haften wir in allen Fällen von Schäden wegen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie werden durch diese Haftungsbeschränkung nicht berührt.

(2) Soweit die Haftung nach Absatz 1 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer:innen und Erfüllungsgehilf:innen.

(3) Das Weltkulturerbe haftet nicht für Gegenstände, die Mitarbeitenden oder beauftragten Personen übergeben oder auf dem Gelände abgelegt werden; Eine Obhutspflicht geht mit der Übergabe und/oder Ablage nicht einher. Für sämtliche Gegenstände, die während des Aufenthalts auf dem Betriebsgelände beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen, wird keine Haftung übernommen; Absatz 1 bleibt unberührt. Wertgegenstände können in unseren Schließfächern neben der Kasse sicher verwahrt werden.

(4) Beim Nichtbetrieb einzelner Anlagen, beispielsweise aufgrund von Reparaturen, TÜV-Prüfungen, höherer Gewalt oder ungünstiger Witterung, kann grundsätzlich keine Eintrittsgelderstattung oder -ermäßigung erfolgen. Gleiches gilt, wenn das Betreten bestimmter Bereiche aufgrund von Veranstaltungen zeitlich eingeschränkt wird. Bitte beachten Sie die tagesaktuellen Hinweise im Internet und/oder an der Kasse.


5 Führungen sowie Foto-, Ton- und Filmaufnahmen

(1) Führungen auf dem Betriebsgelände sind nur durch Mitarbeitende und Beauftragte des Weltkulturerbes gestattet.

(2) Foto-, Ton- und Filmaufnahmen, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgen, bedürfen unserer Genehmigung. Hobbyfotografen füllen bitte eine Erklärung aus, die wir an der Kasse bereithalten. Für gewerbliche und redaktionelle Aufnahmen richten Sie bitte einen Antrag an mail@voelklinger-huette.org. Unabhängig vom Nutzungszweck müssen Aufnahmen mit einer Drohne sowie Hochzeits- oder vergleichbare Shootings über die vorgenannte E-Mail-Adresse angemeldet und genehmigt werden. Ob beantragte Aufnahmen kostenpflichtig sind, hängt vom jeweiligen Nutzungszweck und Betreuungsaufwand ab.

(3) Wir erstellen und gestatten auf dem Betriebsgelände regelmäßig Foto-, Ton und Filmaufnahmen. Mit dem Betreten des Geländes besteht daher die Möglichkeit, dass wir von uns beauftragte Dritte und/oder sonstige Dritte (z. B. andere Besuchende) Fotos fertigen, auf denen neben unserem Betriebsgelände auch Sie zu sehen sind. Sofern Sie nicht fotografiert werden möchten, teilen Sie dies bitte der entsprechenden fotografierenden Person vor Ort mit. Gefertigte Aufnahmen können von den Fotografierenden nach Maßgabe des Absatz 1 grundsätzlich zeitlich und örtlich unbeschränkt verwendet werden. Sofern Sie auf einer Aufnahme erkennbar abgebildet sind, können Sie der weiteren Verwendung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. In diesem Fall ist die Nutzung zu unterlassen, sofern keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verarbeitung nachgewiesen werden (Art. 21 DSGVO). Im Falle der Verwendung der Aufnahmen zu Zwecken der Berichterstattung, Presse und Medien weisen wir darauf hin, dass ggfs. die Vorschriften der DSGVO nicht einschlägig sind und sich die Zulässigkeit der Verwendung allein nach dem Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) richtet. Insoweit sind in der Regel Aufnahmen von öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten zulässig.

(4) Wir weisen darauf hin, dass unser Gelände videoüberwacht ist. Sämtliche hierdurch erhaltenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland gemäß den Bestimmungen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhoben und verarbeitet. Weitere Informationen insbesondere zu Zweck und Umfang der Datenverarbeitung sowie Ihren Betroffenenrechten können den Informationsschildern zur Videoüberwachung entnommen oder an der Kasse erfragt werden, wo Informationsblätter für Sie bereitgehalten werden.

6 Hausrecht

Das Personal des Weltkulturerbes sowie das von unserem beauftragten Wachdienstleister eingesetzte Wachpersonal übt auf dem gesamten Betriebsgelände, das Hausrecht aus. Gleiches gilt für das von unserem beauftragten Kassendienstleister eingesetzte Kassenpersonal für den Eingangsbereich im Wasserhochbehälter. Den Anweisungen dieses Personals ist Folge zu leisten. Es ist berechtigt, Personen, die sich ohne rechtmäßige Eintrittskarte auf dem Betriebsgelände aufhalten oder die gegen die Hausordnung oder erteilte Anweisungen verstoßen, vom Betriebsgelände zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesen Fällen nicht.

Stand: 1. April 2025